Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt vom 14. 5. 2004 wurde unter anderem der Anspruch der am 11. 5. 1955 geborenen Klägerin auf Berufsunfähigkeitspension für den Zeitraum vom 1. 8. 2003 bis 31. 12. 2004 anerkannt und ausgesprochen, dass die Pensionsleistung ab 1. 8. 2003 EUR 1.479,74 und ab 1. 1. 2004 EUR 1.489,76 monatlich beträgt. Gegen die Höhe der Pension richtet sich die rechtzeitige Klage mit dem Begehren auf Gewährung einer Berufsunfäh... mehr lesen...
Norm: ASVG idF SRÄG 2000 §588 Abs9
Rechtssatz: Die Übergangsbestimmung des § 588 Abs 9 ASVG idF SRÄG 2000 ist dahin auszulegen, dass im Falle der Hinzurechnung von Versicherungsmonaten (§ 261 Abs 3 ASVG) die Pensionsleistung gemäß § 261 Abs 5 ASVG mit 60 % der höchsten zur Anwendung kommenden Bemessungsgrundlage zu begrenzen ist. Entscheidungstexte 10 ObS 16/06k Entscheidungstext OGH... mehr lesen...