Begründung: Der am 21. 12. 1944 geborene Kläger stellte am 31. 5. 2000 bei der beklagten Partei den Antrag auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 19. 9. 2000 wurde der "Antrag auf Zuerkennung der Erwerbsunfähigkeitspension" mangels Vorliegens von Erwerbsunfähigkeit zum Stichtag 1. 6. 2000 abgelehnt. Der Antrag auf vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsun- fähigkeit sei gemäß § 274 Abs 4 BSVG als Antrag auf E... mehr lesen...
Begründung: Der am 8. 11. 1944 geborene Kläger stellte am 29. 5. 2000 bei der beklagten Partei den Antrag auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit zum Stichtag 1. 6. 2000. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 13. 7. 2000 wurde dieser Antrag des Klägers unter Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 253d, 587 Abs 4 ASVG ohne Überprüfung der allgemeinen und besonderen Anspruchsvoraussetzungen mit der
Begründung: abgelehnt, dass Anträge auf vorzeit... mehr lesen...
Norm: ASVG idF SRÄG 2000 §587 Abs4BSVG idF SRÄG 2000 §274 Abs4EWG-RL 79/7/EWG - Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit 31979L0007
Rechtssatz: Der durch die Übergangsbestimmung des § 587 Abs 4 ASVG idF SRÄG 2000 angeordnete Ausschluss vom Anspruch auf vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (Erwerbsunfähigkeit) zu dem letzten für die Gewährung dieser Leistung noch möglichen Stichtag trifft im Ergebnis die Männer ... mehr lesen...
Norm: ASVG §253dASVG idF SVÄG 2000 §587 Abs4BSVG §122cBSVG idF SVÄG 2000 §274 Abs4
Rechtssatz: Durch § 587 Abs 4 ASVG idF SVÄG 2000 wird genau für die Personengruppe von männlichen Versicherten, die als von der gemeinschaftsrechtswidrigen Regelung des § 253d ASVG unmittelbar Betroffene im Sinne des Urteils des EuGH vom 23. 5. 2000, Rs C-104/98 (Buchner) einen Antrag auf vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit gestellt haben,... mehr lesen...