Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid vom 18.06.2020 stellte die belangte Behörde (im Folgenden: ÖGK) fest, dass für Frau XXXX seit 24.08.2019 aus der Versicherung ihres eingetragenen Partners, Herrn XXXX , SVNR XXXX , (im Folgenden: Beschwerdeführer) eine Anspruchsberechtigung gemäß § 123 ASVG bestehe. Im zweiten Spruchteil wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Beendigung der Anspruchsberechtigung ab dem 28.02.2020 abgewiesen. Begründend wurde a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 23.02.2021 wies die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Wien (im Folgenden: belangte Behörde), den Antrag von XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer), SVNR XXXX , auf Rückerstattung der von ihm zu Ungebühr entrichteten Zusatzbeiträge gemäß § 51d ASVG für seine Ehegattin Frau XXXX hinsichtlich der im Zeitraum vom 24.12.2004 bis 13.01.2016 entrichteten Beiträge in Höhe von EUR 16.337,28 gemäß § 69 Abs. 1 ASVG ab (Sp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 03.04.2019 verpflichtete die (vormals:) Wiener Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: belangte Behörde) XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) zur Entrichtung eines Zusatzbeitrages für ihren Ehegatten XXXX , SVNR XXXX , gemäß § 51d ASVG für die Zeiträume 23.03.2016 bis 03.04.2016, 01.10.2016 bis 01.05.2017, 08.09.2017 bis 31.10.2017 und 27.11.2017 bis 14.01.2018 in der Höhe von EUR 96... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 10.09.2019, XXXX , wurde das dort anhängige Verfahren gegen den Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Wien, vom 18.06.2019, Zl. XXXX , wegen Aufrechnung der offenen Forderung der ÖGK an Beiträgen zur Sozialversicherung mit dem Leistungsbezug der BF bis zur Klärung der Beitragsschuld durch den zuständigen Versicherungsträger unterbrochen. 2. In Folge hat die Wiener Gebi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX verpflichtete die belangte Behörde, die XXXXGebietskrankenkasse, die Beschwerdeführerin, binnen 14 Tagen ab Zustellung dieses Bescheides Zusatzbeiträge für Angehörige, für den Zeitraum vom 31.03.2017 bis 01.04.2017 sowie vom 23.03.2018 bis 24.03.2018 in Höhe von EUR 22,57 zu entrichten. Zusammenfassend führte die belangte Behörde aus, dass die Beschwerdeführerin am 31.03.2017 bis 01.04.2017 sowie am 23.03.2018 bis zu... mehr lesen...