Entscheidungen zu § 51d Abs. 3 ASVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 2002/8/7 2002/08/0133

Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer steht in einem Beschäftigungsverhältnis zu einer näher umschriebenen GmbH. Er erzielt ein monatliches Bruttoeinkommen von etwa S 43.200,-- (14 mal jährlich). Er unterliegt der Krankenversicherung nach dem ASVG. Seine Ehefrau hat als Angehörige (§ 123 Abs. 2 Z. 1 ASVG) Anspruch auf die Leistungen dieser Krankenversicherung. Weder der Beschwerdeführer noch seine mitversich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.08.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/8/7 2002/08/0133

Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer steht in einem Beschäftigungsverhältnis zu einer näher umschriebenen GmbH. Er erzielt ein monatliches Bruttoeinkommen von etwa S 43.200,-- (14 mal jährlich). Er unterliegt der Krankenversicherung nach dem ASVG. Seine Ehefrau hat als Angehörige (§ 123 Abs. 2 Z. 1 ASVG) Anspruch auf die Leistungen dieser Krankenversicherung. Weder der Beschwerdeführer noch seine mitversich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.08.2002

RS Vwgh 2002/8/7 2002/08/0133

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §123 Abs2 Z2;ASVG §123 Abs2 Z3;ASVG §123 Abs2 Z4;ASVG §123 Abs4;ASVG §51d Abs3 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/08/0192 E 7. August 2002
Rechtssatz: Nach § 51d Abs. 3 Z. 2 ASVG ist kein Zusatzbeitrag nach Abs. 1 einzuheben, wenn und solange sich der Angehörige der Erziehung eines oder mehrerer im gemeinsamen Haushalt l... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.08.2002

RS Vwgh 2002/8/7 2002/08/0133

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §123 Abs2 Z2;ASVG §123 Abs2 Z3;ASVG §123 Abs2 Z4;ASVG §123 Abs4;ASVG §51d Abs3 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/08/0192 E 7. August 2002
Rechtssatz: Nach § 51d Abs. 3 Z. 2 ASVG ist kein Zusatzbeitrag nach Abs. 1 einzuheben, wenn und solange sich der Angehörige der Erziehung eines oder mehrerer im gemeinsamen Haushalt l... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.08.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/7/3 2002/08/0127

Aus der Beschwerde und dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer bezieht eine Invaliditätspension in Höhe von S 24.523,70 vierzehn mal jährlich. Als Pensionsbezieher ist er in der Krankenversicherung (nach dem ASVG) teilversichert. Seine Ehefrau hat als Angehörige (§ 123 Abs. 2 Z. 1 ASVG) Anspruch auf die Leistungen dieser Krankenversicherung. Weder der Beschwerdeführer noch seine mitversicherte Ehefrau beziehen Pflegegeld. Die Ehef... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.07.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/7/3 2002/08/0127

Aus der Beschwerde und dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer bezieht eine Invaliditätspension in Höhe von S 24.523,70 vierzehn mal jährlich. Als Pensionsbezieher ist er in der Krankenversicherung (nach dem ASVG) teilversichert. Seine Ehefrau hat als Angehörige (§ 123 Abs. 2 Z. 1 ASVG) Anspruch auf die Leistungen dieser Krankenversicherung. Weder der Beschwerdeführer noch seine mitversicherte Ehefrau beziehen Pflegegeld. Die Ehef... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.07.2002

RS Vwgh 2002/7/3 2002/08/0127

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §7;ASVG §51d Abs3 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Gemäß § 51d Abs. 3 Z. 2 ASVG ist kein Zusatzbeitrag nach Abs. 1 einzuheben, wenn und solange sich der Angehörige der Erziehung eines oder mehrerer im gemeinsamen Haushalt lebender Kinder nach § 123 Abs. 4 erster Satz ASVG widmet oder ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.2002

RS Vwgh 2002/7/3 2002/08/0127

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §7;ASVG §51d Abs3 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Gemäß § 51d Abs. 3 Z. 2 ASVG ist kein Zusatzbeitrag nach Abs. 1 einzuheben, wenn und solange sich der Angehörige der Erziehung eines oder mehrerer im gemeinsamen Haushalt lebender Kinder nach § 123 Abs. 4 erster Satz ASVG widmet oder ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.2002

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