Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer steht in einem Beschäftigungsverhältnis zu einer näher umschriebenen GmbH. Er erzielt ein monatliches Bruttoeinkommen von etwa S 43.200,-- (14 mal jährlich). Er unterliegt der Krankenversicherung nach dem ASVG. Seine Ehefrau hat als Angehörige (§ 123 Abs. 2 Z. 1 ASVG) Anspruch auf die Leistungen dieser Krankenversicherung. Weder der Beschwerdeführer noch seine mitversich... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer steht in einem Beschäftigungsverhältnis zu einer näher umschriebenen GmbH. Er erzielt ein monatliches Bruttoeinkommen von etwa S 43.200,-- (14 mal jährlich). Er unterliegt der Krankenversicherung nach dem ASVG. Seine Ehefrau hat als Angehörige (§ 123 Abs. 2 Z. 1 ASVG) Anspruch auf die Leistungen dieser Krankenversicherung. Weder der Beschwerdeführer noch seine mitversich... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §123 Abs2 Z2;ASVG §123 Abs2 Z3;ASVG §123 Abs2 Z4;ASVG §123 Abs4;ASVG §51d Abs3 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/08/0192 E 7. August 2002
Rechtssatz: Nach § 51d Abs. 3 Z. 2 ASVG ist kein Zusatzbeitrag nach Abs. 1 einzuheben, wenn und solange sich der Angehörige der Erziehung eines oder mehrerer im gemeinsamen Haushalt l... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §123 Abs2 Z2;ASVG §123 Abs2 Z3;ASVG §123 Abs2 Z4;ASVG §123 Abs4;ASVG §51d Abs3 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/08/0192 E 7. August 2002
Rechtssatz: Nach § 51d Abs. 3 Z. 2 ASVG ist kein Zusatzbeitrag nach Abs. 1 einzuheben, wenn und solange sich der Angehörige der Erziehung eines oder mehrerer im gemeinsamen Haushalt l... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer bezieht eine Invaliditätspension in Höhe von S 24.523,70 vierzehn mal jährlich. Als Pensionsbezieher ist er in der Krankenversicherung (nach dem ASVG) teilversichert. Seine Ehefrau hat als Angehörige (§ 123 Abs. 2 Z. 1 ASVG) Anspruch auf die Leistungen dieser Krankenversicherung. Weder der Beschwerdeführer noch seine mitversicherte Ehefrau beziehen Pflegegeld. Die Ehef... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer bezieht eine Invaliditätspension in Höhe von S 24.523,70 vierzehn mal jährlich. Als Pensionsbezieher ist er in der Krankenversicherung (nach dem ASVG) teilversichert. Seine Ehefrau hat als Angehörige (§ 123 Abs. 2 Z. 1 ASVG) Anspruch auf die Leistungen dieser Krankenversicherung. Weder der Beschwerdeführer noch seine mitversicherte Ehefrau beziehen Pflegegeld. Die Ehef... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §7;ASVG §51d Abs3 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Gemäß § 51d Abs. 3 Z. 2 ASVG ist kein Zusatzbeitrag nach Abs. 1 einzuheben, wenn und solange sich der Angehörige der Erziehung eines oder mehrerer im gemeinsamen Haushalt lebender Kinder nach § 123 Abs. 4 erster Satz ASVG widmet oder ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §7;ASVG §51d Abs3 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Gemäß § 51d Abs. 3 Z. 2 ASVG ist kein Zusatzbeitrag nach Abs. 1 einzuheben, wenn und solange sich der Angehörige der Erziehung eines oder mehrerer im gemeinsamen Haushalt lebender Kinder nach § 123 Abs. 4 erster Satz ASVG widmet oder ... mehr lesen...