Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Carl Hennrich (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Peter Scherz (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Magen David A*****, Großbritannien, als ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, daß aufgrund der Übergangsbestimmung des Art VI Abs 12 der 48. ASVG-Novelle BGBl 1989/642 der Pensionsanspruch der Klägerin erst ab 1. 1. 1990 zusteht, ist zutreffend (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO), weil die Klägerin erst aufgrund des § 502 Abs 6 idF dieser Novelle (zu den Erwägungen des Gesetzgebers s ausführlich Justizausschußbericht 1142 BlgNR 17. GP, 3 ff) ... mehr lesen...
Norm: 44.ASVGNov BGBl 1987/609 ArtVI Abs1548.ASVGNov ArtVI Abs12ASVG idF 48.ASVGNov §502 Abs6
Rechtssatz: Während im ersten Satz des Art VI Abs 12 48.ASVGNov der Leistungsbeginn ausdrücklich mit (frühestens) 1. 1. 1990 bestimmt wird, stellt der zweite Satz auf den Eintritt des Versicherungsfalles ab und normiert, daß nur die Anspruchsvoraussetzungen (abweichend von § 223 Abs 2 ASVG) nach diesem Zeitpunkt zu prüfen sind. Dem Eintritt des Versich... mehr lesen...