Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Nach Ausführungen des Herrn XXXX (in der Folge MP) gegenüber der belangten Behörde wurde nach Ermittlungen mit Bescheid vom 12.2.2014 festgestellt, dass der MP aufgrund seiner Tätigkeit als Hilfsarbeiter für Herrn XXXX , (in der Folge BF), im XXXX , in XXXX , in der Zeit vom 24.8.2013 bis einschließlich 14.11.2013 der Voll-(Kranken-, Unfall-, Pensions-)Versicherung gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit Abs. 2 ASVG und der Arbeitslosenversicherung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der BFP1 fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge der GPLA wurde vom Prüfdienst der belangten Behörde und der Finanzverwaltung festgestellt, dass diverse Personen, ua. auch die BFP2 bis BFP8 (eingetragene Rechtsanwälte), als Dienstnehmer (Dienstverhältnisse gemäß § 47 Abs 2 EStG) bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen seien. 2. Die belangte Behörde hat mit den im
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der BFP1 fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge der GPLA wurde vom Prüfdienst der belangten Behörde und der Finanzverwaltung festgestellt, dass diverse Personen, ua. auch die BFP2 bis BFP8 (eingetragene Rechtsanwälte), als Dienstnehmer (Dienstverhältnisse gemäß § 47 Abs 2 EStG) bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen seien. 2. Die belangte Behörde hat mit den im
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der BFP1 fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge der GPLA wurde vom Prüfdienst der belangten Behörde und der Finanzverwaltung festgestellt, dass diverse Personen, ua. auch die BFP2 bis BFP8 (eingetragene Rechtsanwälte), als Dienstnehmer (Dienstverhältnisse gemäß § 47 Abs 2 EStG) bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen seien. 2. Die belangte Behörde hat mit den im
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der BFP1 fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge der GPLA wurde vom Prüfdienst der belangten Behörde und der Finanzverwaltung festgestellt, dass diverse Personen, ua. auch die BFP2 bis BFP8 (eingetragene Rechtsanwälte), als Dienstnehmer (Dienstverhältnisse gemäß § 47 Abs 2 EStG) bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen seien. 2. Die belangte Behörde hat mit den im
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt: 1. Verfahren vor Salzburger Gebietskrankenkasse [SGKK] 1.1. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird einleitend auf das dem gegenständlichen Verfahren vorangegangene Verwaltungsverfahren hg. GZ L511 2110866 verwiesen. 1.2. Mit Bescheid vom 29.03.2016, Kto.Nr. XXXX , GZ XXXX , stellte die SGKK fest, dass die in Anlage 1 zu diesem Bescheid angeführten freien Dienstnehmer in den dort angeführten Zeiträumen auf Grund der für... mehr lesen...