Aus der vorliegenden Beschwerde und dem ihr angeschlossenen, angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin befand sich aufgrund der Geburt ihres Kindes am 12. November 1992 bis einschließlich 12. November 1994 in Karenzurlaub und bezog bis zu diesem Tag Karenzurlaubsgeld. Da es sich beim 13. November 1994 um einen arbeitsfreien Sonntag handelte, nahm sie am 14. November 1994 wieder ihre Arbeit auf. Ihr Beschäftigungsverhältnis endete mit 31. März... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AlVG 1977 §14 Abs2;AlVG 1977 §21 Abs1;AMPFG 1994 §2;ASVG §46 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff der "Woche" im § 14 Abs 2 AlVG ist mit sieben Kalendertagen gleichzusetzen. Immer dann, wenn der Gesetzgeber ohne weitere Einschränkung von... mehr lesen...