Norm: ABGB §863 LASVG §447
Rechtssatz: Ist ein Vertreter der Aufsichtsbehörde bei einer Sitzung des Verwaltungsausschusses des Vorstandes eines Verwaltungskörpers anwesend, ohne dabei eine Erklärung abzugeben, dann ist in diesem Verhalten keine Zustimmung der Aufsichtsbehörde Entscheidungstexte 1 Ob 13/93 Entscheidungstext OGH 25.08.1993 1 Ob 13/93 Veröff: SZ 66/98 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §867ASVG §447
Rechtssatz: § 447 Abs 1 ASVG ( Stammfassung ) normiert keine bloße Informationsobliegenheit. Eine durch die erforderlichen Genehmigungen ( Bundesministerium für Soziale Verwaltung und Bundesministerium für Finanzen ) nicht gedeckte Willenserklärung des an sich zum Vertragsabschluss zuständigen Organs des Verwaltungskörpers bindet diese daher nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...