RS OGH 1993/8/25 1Ob13/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.08.1993
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Norm

ABGB §863 L
ASVG §447

Rechtssatz

Ist ein Vertreter der Aufsichtsbehörde bei einer Sitzung des Verwaltungsausschusses des Vorstandes eines Verwaltungskörpers anwesend, ohne dabei eine Erklärung abzugeben, dann ist in diesem Verhalten keine Zustimmung der Aufsichtsbehörde

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0014574

Dokumentnummer

JJR_19930825_OGH0002_0010OB00013_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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