RS OGH 1993/8/25 1Ob13/93, 8Ob11/11t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.08.1993
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Norm

ABGB §867
ASVG §447

Rechtssatz

§ 447 Abs 1 ASVG ( Stammfassung ) normiert keine bloße Informationsobliegenheit. Eine durch die erforderlichen Genehmigungen ( Bundesministerium für Soziale Verwaltung und Bundesministerium für Finanzen ) nicht gedeckte Willenserklärung des an sich zum Vertragsabschluss zuständigen Organs des Verwaltungskörpers bindet diese daher nicht.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 13/93
    Entscheidungstext OGH 25.08.1993 1 Ob 13/93
    Veröff: SZ 66/98
  • 8 Ob 11/11t
    Entscheidungstext OGH 24.10.2011 8 Ob 11/11t
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Genehmigungserfordernis des § 446 Abs 3 ASVG. (T1); Beisatz: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Notwendigkeit einer aufsichtbehördlichen Genehmigung und die damit einhergehende Beschränkung der Vertretungsmacht der Organe des Selbstverwaltungskörpers bestehen nicht. (T2); Bem: Vgl RS0127326. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0014712

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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