Die mitbeteiligte Partei schloss sowohl mit ihren Arbeitern (auf deren Dienstverhältnis der Kollektivvertrag für die eisen- und metallerzeugende und -verarbeitende Industrie anzuwenden ist) sowie mit den Angestellten (auf deren Dienstverhältnis der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie anzuwenden ist) eine Vereinbarung bezüglich eines flexiblen Arbeitszeitmodelles. Die mit jedem einzelnen Arbeiter abgeschlossene Vereinbarung lautet soweit hier wesentlich wie folgt: ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1;ASVG §44 Abs7;ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs2;AZG §19e;
Rechtssatz: Eine nach § 49 Abs. 1 ASVG zu beurteilende Ablöse für ein im Rahmen einer Gleitzeitvereinbarung entstandenes Zeitguthaben kann als rechnerisches Ergebnis von Gutstunden und Fehlstunden keinem bestimmten Beitragszeitraum zugeordnet werden ("Arbeitszeitkon... mehr lesen...