RS Vwgh 2004/4/21 2001/08/0048

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Veröffentlicht am 21.04.2004
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §44 Abs1;
ASVG §44 Abs7;
ASVG §49 Abs1;
ASVG §49 Abs2;
AZG §19e;

Rechtssatz

Eine nach § 49 Abs. 1 ASVG zu beurteilende Ablöse für ein im Rahmen einer Gleitzeitvereinbarung entstandenes Zeitguthaben kann als rechnerisches Ergebnis von Gutstunden und Fehlstunden keinem bestimmten Beitragszeitraum zugeordnet werden ("Arbeitszeitkontokorrent"). Beitragsrechtlich ist eine solche Abgeltung daher jenem Beitragszeitraum zuzuordnen, in welchem die Abgeltung ausbezahlt wird (mwA).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001080048.X04

Im RIS seit

10.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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