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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
ASVG §44 Abs1;Rechtssatz
Eine nach § 49 Abs. 1 ASVG zu beurteilende Ablöse für ein im Rahmen einer Gleitzeitvereinbarung entstandenes Zeitguthaben kann als rechnerisches Ergebnis von Gutstunden und Fehlstunden keinem bestimmten Beitragszeitraum zugeordnet werden ("Arbeitszeitkontokorrent"). Beitragsrechtlich ist eine solche Abgeltung daher jenem Beitragszeitraum zuzuordnen, in welchem die Abgeltung ausbezahlt wird (mwA).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001080048.X04Im RIS seit
10.06.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008