Begründung: Der am 1.3.1944 geborene Kläger beantragte am 23.1.2007 (Einlangen bei der beklagten Parte) die Zuerkennung einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer zum Stichtag 1.3.2007, indem er auf dem Antragsformular der beklagten Partei das vorgesehene Kästchen für eine „Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer" ankreuzte (AS 94 des Pensionsaktes). Mit Bescheid vom 6.3.2007 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers auf Gewährung einer vorz... mehr lesen...
Norm: ASVG §361
Rechtssatz: Ein ausdrücklich auf die Gewährung einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer gerichteter Antrag umfasst nicht auch eine Korridorpension. Entscheidungstexte 8 Rs 50/08v Entscheidungstext OLG Wien 23.07.2008 8 Rs 50/08v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:2008:RW0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Oberste Gerichtshof hat - worauf bereits das Berufungsgericht zutreffend hingewiesen hat - die grundsätzlich allen Versicherten eingeräumte Stichtagswahl samt damit ausgelöstem grundsätzlich unverrückbaren Stichtag als verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet (SSV-NF 6/58, 7/78). Die Bestimmung des § 223 Abs 2 ASVG entspricht insoweit auch den übrigen Sozialversicherungsgesetzen (§ 113 Abs 2 GSVG, § 104 Abs 2 BSVG). Soweit der Revisionswerber in diese... mehr lesen...
Norm: ASVG §253aASVG §253bASVG §271ASVG §361
Rechtssatz: Die Zuerkennung einer vorzeitigen Alterspension bedarf stets eines Antrages des Versicherten, und zwar auch dann, wenn dieser bereits eine Berufsunfähigkeitspension bezieht. Entscheidungstexte 10 ObS 23/96 Entscheidungstext OGH 23.04.1996 10 ObS 23/96 European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: ASVG §223 Abs2ASVG §361
Rechtssatz: Ein Versicherter, der das Anfallsalter für eine Alterspension erreicht hat oder mit einem feststellbaren bestimmten Zeitpunkt invalid, berufsunfähig oder dienstunfähig geworden ist, kann durch den von ihm gewählten Antragstag zwar nicht den Eintritt des Versicherungsfalles, wohl aber den - in diesen Fällen - vom Zeitpunkt de Antragstellung abhängigen Stichtag bestimmen. Der erkennende Senat hält diese a... mehr lesen...