Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 10. 9. 2007 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers auf Gewährung einer Invaliditätspension ab 1. 7. 2007 ab. Mit der dagegen erhobenen Klage begehrt der Kläger, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, ihm die Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1. 8. 2007 zu gewähren. Mit Urteil eines türkischen Zivilgerichts vom 9. 7. 2002 sei sein Geburtsdatum vom 5. 7. 1952 auf 5. 7. 1950 richtig gestellt worden. Er habe von 1987 bis ... mehr lesen...