Begründung: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei von Amts wegen von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt als Gesamtrechtsnachfolger übergingen (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Nov BGBl I 2002/1). Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung d... mehr lesen...
Norm: ASVG §357 Abs1ASVG §357 Abs2AVG §21ZustG §8a
Rechtssatz: Ungeachtet des gemäß § 357 Abs 1 ASVG in Verbindung mit § 21 AVG für das Verfahren vor den Versicherungsträgern in Leistungssachen geltenden § 8a ZustG bleibt es der Behörde unbenommen, eine Zustellung an einen im Ausland wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten vorzunehmen; von den gemäß § 357 Abs 1 ASVG anwendbaren §§ 10 bis 12 AVG wird dies nicht ausgeschlossen. Da im Verfahren vor... mehr lesen...
Norm: AVG §18 Abs4AVG §58ASVG §357 Abs2ASVG §367
Rechtssatz: Den Erfordernissen des § 18 Abs 4 AVG (idF BGBl 1990/357) zur Herstellung der Bescheidqualität einer Erledigung ist Genüge getan, wenn die Erledigung selbst, nämlich die Urschrift, die Unterschrift des Genehmigenden oder die Ausfertigung die Unterschrift des die Ausfertigung Beglaubigenden enthält. Die Fotokopie eines Bescheides ist seine vervielfältigte Ausfertigung der Erledigung, d... mehr lesen...