Entscheidungen zu § 351c Abs. 1 ASVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2019/11/20 Ra 2018/08/0200

1. Die Revisionswerberin ist das vertriebsberechtigte Unternehmen der verfahrensgegenständlichen Arzneispezialitäten „Olmetec“ und „Sevikar“ (in Gestalt von 15 näher bezeichneten Mono- bzw. Kombipräparaten mit verschiedenen Wirkstärken in Tablettenform). Diese Arzneispezialitäten enthalten den Wirkstoff Olmesartanmedoxomil (im Folgenden: Olmesartan), der zur Wirkstoffgruppe der Angiotensin-II-Antagonisten (auch Angiotensin Rezeptor Blocker bzw. Sartane) gehört und zur Behandlung essen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.11.2019

RS Vwgh 2019/11/20 Ra 2018/08/0200

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §351c Abs1ASVG §351c Abs3ASVG §351f Abs1ASVG §351gAVG §37 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2018/08/0201 B 19.03.2021
Rechtssatz: Nach den allgemeinen Regeln des AVG ist der maßgebliche Sachverhalt grundsätzlich vom Hauptverband zu ermitteln. Das vertriebsberechtigte Unternehmen trifft jedoch - wie im Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.2019

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