Entscheidungsgründe: I. 1. Die Vorgeschichte dieses Beschwerdefalls ergibt sich aus dem hg. Erkenntnis VfGH 27. November 2000, B721/99 (= VfSlg. 15.981/2000), mit welchem der Bescheid der Landesberufungskommission für Niederösterreich vom 25. November 1998, Z LBK-NÖ 1/98, 4/98 und 5/98, wegen Verletzung des Beschwerdeführers in seinem - aus Art6 Abs1 EMRK erfließenden - verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor einem unparteiischen Gericht iS des Art6 ... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienASVG §347 Abs5
Leitsatz: Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf eine
mündliche Verhandlung vor einem unparteiischen Tribunal durch
Unterlassung der Durchführung einer (volks)öffentlichen Verhandlung
im Verfahren vor der Landesberufungskommission unter Hinweis auf die
Vorjudikatur ... mehr lesen...