Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Schülerin einer höheren technischen Bundeslehranstalt in Wien 3 und besuchte auch das angeschlossene Internat. Im April 2001 kam es im Schulgebäude an einem Unterrichtstag zu einem Unfall, als die aufgrund einer Querschnittlähmung auf die Benützung eines Rollstuhles angewiesene Klägerin mit dem Aufzug vom Internatsbereich in ein höher gelegenes Stockwerk fahren wollte, um zu ihrem Klassenzimmer zu gelangen. Ursache des Unfalles war, dass der B... mehr lesen...
Norm: ASVG §333ASVG §335BIG-Gesetz §2 Abs2SchOG §78 Abs1SchOG §78 Abs2
Rechtssatz: Höhere technische Bundeslehranstalten sind gemäß § 78 Abs 1 und 2 SchulorganisationsG „berufsbildende höhere Bundesschulen", woraus bereits ersichtlich ist, dass der Bund gesetzlicher Schulerhalter, gleichzeitig aber auch Träger der Ausbildung, in dessen Vollzugsbereich Ausbildungsleistungen erbracht werden, ist. Er steht demnach, soweit es um die Anwendung der §... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Pflichtschullehrerin und hatte vom Februar 1991 bis Juni 1993 an der Pädagogischen Akademie den Studienzweig "Lehramt für Volksschule" inskribiert. Am 19. Februar 1992 gegen 8.40 Uhr kam sie nach dem Besuch einer Lehrveranstaltung im Pädagogischen Institut des Bundes in Salzburg, Erzabt Klotz-Straße 11, vor dem Gebäude zu Sturz und brach sich den rechten Knöchel. Mit Schreiben vom 24. März 1992 an das Pädagogische Institut kündigte der Kla... mehr lesen...
Norm: ASVG §8ASVG §333ASVG §335B-KUVG §91
Rechtssatz: Der Träger der Hochschule, in dessen Bereich ein ordentlicher Hörer einen Unfall erleidet, genießt gegenüber Ansprüchen des Verunfallten aus § 1325 ABGB das "Dienstgeberhaftungsprivileg" ungeachtet des Umstands, ob der Hörer auch im Rahmen eines sonstigen Beschäftigungsverhältnisses Unfallversicherungsschutz nach dem ASVG oder dem B-KUVG genießt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...