Gekürzte Ausfertigung gemäß § 29 Abs 5 VwGVG IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Walter Oberascher über die Beschwerde des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See, Finanzpolizei, gegen den Einstellungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 10.09.2018, Zahl XXX-2017, (Beschuldigter: AB AA), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 26.02.2019 z u R e c h t e r k a n n t : I. Gem... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.03.2019 Index: 66/02 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ASVG §33 Abs2VStG §45 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ein Gefälligkeitsdienst, bei dem es sich um einen kurzfristigen, freiwilligen und unentgeltlichen Dienst handelt, kann nicht nur deshalb von vorne herein ausgeschlossen werden, weil es sich um eine (ungarische) Kft – das entspr... mehr lesen...