Norm: ASVG §324 Abs3ZPO §502 Abs2 CA1
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob die nach § 324 Abs 3 ASVG vom Versicherer dem Fürsorgeträger überwiesenen Beträge als Einkommen des Verpflichteten zur Unterhaltsfestsetzung heranzuziehen sind, ist eine Frage der Unterhaltsbemessung. Entscheidungstexte 8 Ob 167/69 Entscheidungstext OGH 16.09.1969 8 Ob 167/69 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §324 Abs3
Rechtssatz: Nach dem Tode des Befürsorgten ist der Fürsorgeträger zur Deckung des Verpflegskostenanspruches berechtigt, auf die angesparten, von der Legalzession nach § 324 Abs 3 ASVG nicht erfaßten Teile der Pension des Pfleglings zu greifen. Entscheidungstexte 2 Ob 53/68 Entscheidungstext OGH 24.05.1968 2 Ob 53/68 Veröff: SZ 41/66 = EvBl 1968/423 S 6... mehr lesen...
Über das Vermögen der Verlassenschaft nach Josef K., seinerzeit Pensionist, zuletzt in der Landes-Heil- und Pflegeanstalt N., ist vom Landesgericht Linz am 10. Mai 1967 der Konkurs eröffnet worden. Die Klägerin hat aus dem Titel der Deckung der Verpflegskosten für den am 14. August 1966 verstorbenen Josef K. in den letzten vier Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die Fürsorgeunterstützung gewährt wurde, im Konkurse in der dritten Klasse der Konkursforderungen den Aufwand von 55.856.... mehr lesen...
Norm: ASVG §324 Abs3FürsorgepflichtV §21a ffPG 1965 allg
Rechtssatz: Das PG 1965 enthält keine dem § 324 Abs 3 ASVG entsprechende Sondernorm über den Anspruchsübergang, daher ist der Anspruch des Fürsorgeträgers auf Ersatz seiner Aufwendungen gegen den Unterstützten selbst oder gegen Dritte, die nur Deckung des Lebensbedarfes an den Unterstützten Leistungen zu erbringen haben, nach den allgemeinen in diesem Belange bestehenden Vorschriften zu b... mehr lesen...
Norm: ASVG §324 Abs3FürsorgepflichtV §21a
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 324 Abs 3 ASVG normieren nur die Legalzession zu Gunsten des Fürsorgeträgers und den Umfang dieser Legalzession, lassen aber die sonstigen fürsorgerechtlichen Vorschriften unberührt. § 324 Abs 3 ASVG steht also nicht dem Begehren des Fürsorgeträgers auf Verpflegskostenersatz (in dem durch die Legalzession nicht gedeckten Ausmaß) gegenüber dem Pflegling oder dessen unter... mehr lesen...
Der Gatte der Beklagten, Franz F., befindet sich seit 23. April 1950 in der Heil- und Pflegeanstalt "Am Steinhof". Dortselbst betragende Pflegegebühren 40 S täglich. Franz F. bezieht als Rentner (Pensionist) der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten eine Rente (Pension); seit 1. Februar 1960 hat diese Rente einschließlich der Kinderbeihilfe monatlich 793.20 S betragen; ab 1. Dezember 1960 beträgt die Rente nach Wegfall der Kinderbeihilfe 678.20 S. Von dieser Rente sind jeweils... mehr lesen...