Norm
ASVG §324 Abs3Rechtssatz
Die Bestimmung des § 324 Abs 3 ASVG normieren nur die Legalzession zu Gunsten des Fürsorgeträgers und den Umfang dieser Legalzession, lassen aber die sonstigen fürsorgerechtlichen Vorschriften unberührt.
§ 324 Abs 3 ASVG steht also nicht dem Begehren des Fürsorgeträgers auf Verpflegskostenersatz (in dem durch die Legalzession nicht gedeckten Ausmaß) gegenüber dem Pflegling oder dessen unterhaltspflichtigen Verwandten grundsätzlich im Sinne der Regelung eines endgültigen Lastenausgleiches entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0060135Dokumentnummer
JJR_19620705_OGH0002_0020OB00135_6200000_001