Entscheidungsgründe: Zwischen dem klagenden Versicherungsunternehmen und der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich (im Folgenden kurz auch nur Gehaltskasse genannt) bestand im Jahr 2001 ein Rezepttransportversicherungsvertrag. Danach war das Transportrisiko der von Apothekern zur Verrechnung eingesandten Rezepte ab Haus der Absender (Apotheke) via Haus der Gehaltskasse in Wien bis Haus Verrechnungsstelle der jeweiligen Krankenkasse versichert. Im Jahr 2001 gingen zwei Pakete... mehr lesen...
Norm: ASVG §31ASVG §136ASVG §348aASVG §350
Rechtssatz: Der Sozialversicherungsträger hat die im Gesetz vorgesehenen Leistungen unter Mitwirkung der Ärzte und Apothekern zu erbringen, wobei er die Kosten der Heilmittel durch Abrechnung mit den Apotheken unter Anwendung des gemäß § 348a ASVG zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger, der österreichischen Apothekerkammer und der Gehaltskasse abgeschlossenen Gesamtvertrages zu tragen ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Es entspricht herrschender Judikatur, dass vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger gemäß § 31 Abs 2 Z 3 ASVG erlassene Richtlinien zur Förderung oder Sicherstellung der gesamtwirtschaftlichen Tragfähigkeit, der Zweckmäßigkeit und der Einheitlichkeit der Vollzugspraxis der Sozialversicherungsträger regelmäßig nur für die im Hauptverband zusammengefassten Versicherungsträger verbindlich sind, sofern... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stellte am 30.6.2000 den Antrag auf Zuerkennung von Wiedereinstellungsbeihilfe für seine Ehegattin H***** W*****, dieser wurde mit Bescheid der beklagten Partei vom 18.7.2000, Beilage ./B mit der
Begründung: abgelehnt, dass sie nach Karenzurlaubsgeldbezug für das am 21.3.1997 geborene Kind vom 17.5. bis 30.6.1997 am 1.7.1997 wiederum als Teilzeitbeschäftigte in der Firma ihres Gatten, des Klägers, eingestellt und bis 5.2.2000 vermindertes Karenzurla... mehr lesen...
Norm: ASVG §31KGG §11KGG §12KGG §13KGG §33KVEG Art.XXI Abs1KVEG Art.XXI Abs2 idF Arbeitsmarktservice-Begleitsgesetz Art.25
Rechtssatz: Durch die mit dem StruktAnpG 1996, BGBl 1996/201, ARD 4744/16/96, erfolgte Neuregelung des § 31 AIVG wurde die Anspruchsdauer des Karenzurlaubsgeldes mit der Vollendung des 18.Lebensmonates des Kindes begrenzt. Darüber hinaus gebührte Karenzurlaubsgeld nur, wenn der andere Elternteil einen Karenzurlaub in Anspru... mehr lesen...
Norm: ASVG §31
Rechtssatz: Es kann daraus, dass der Gesetzgeber bei Schaffung der Richtlinienkompetenz in § 31 Abs 5 Z 10 ASVG (RÖK) ausdrücklich die Verbindlichkeit dieser RL für die Vertragspartner der Krankenversicherungsträger festgesetzt hat, nicht der Umkehrschluss gezogen werden, dass allen anderen Richtlinien keine Außenwirkung zukommen könne. Entscheidungstexte 10 ObS 50/00a ... mehr lesen...
Norm: ASVG §31
Rechtssatz: Dem Hauptverband obliegt nach § 31 Abs 2 Z 3 ASVG die Erstellung von Richtlinien zur Förderung oder Sicherstellung der gesamtwirtschaftlichen Tragfähigkeit, der Zweckmäßigkeit und der Einheitlichkeit der Vollzugspraxis der Sozialversicherungsträger. Im § 31 Abs 5 findet sich der Katalog jener Materien, über die der Hauptverband Richtlinien aufzustellen hat; darunter solche für die einheitliche Anwendung des BPGG (Z 23... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, die öffentliche Aufführung von Werken der Tonkunst, welche durch die Zugehörigkeit des Textdichters, des Komponisten oder Musikverlegers zur klagenden Partei oder zu einer dieser durch Gegenseitigkeitsvertrag angeschlossenen ausländischen Urhebergesellschaft dem Werkbestand der klagenden Partei angehören, durch lebende Musik oder mechanische Musik welcher Art immer, soweit es hiezu der Einwilligung der Urheber bedarf, zu unterla... mehr lesen...
Norm: ASVG §31UrhG §18UrhG §53 Abs1 Z3
Rechtssatz: Für Fernsehaufführungen in einem Kurheim eines Sozialversicherungsträgers ist die Aufführungsfreiheit gemäß § 53 Abs 1 Z 3 UrhG zu verneinen, die Öffentlichkeit gemäß § 18 UrhG zu bejahen. Entscheidungstexte 4 Ob 344/73 Entscheidungstext OGH 29.01.1974 4 Ob 344/73 Veröff: SZ 47/7 = JBl 1974,577 = ÖBl 1974,73 = ZfRV 1974 H4,2... mehr lesen...