Entscheidungsgründe: I. Das Verfahren betrifft die pensionsrechtlichen Auswirkungen des Überganges aus einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, wenn vorher ein Mutterschafts-Karenzurlaub in Anspruch genommen wurde. 1. Der Ruhegenuß eines Bundesbeamten wird auf der Grundlage des ruhegenußfähigen Monatsbezuges und der ruhegenußfähigen Gesamtdienstzeit ermittelt (§4 Abs1 PensionsG 1965). Zur ruhegenußfähigen Bundesdienstzeit ... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art140 Abs3 erster SatzB-VG Art140 Abs4B-VG Art140 Abs7ASVG §227 Z4ASVG §308ASVG §308 Abs1 litaPG 1965 §6 Abs2PG 1965 §56 Beachte Kundmachung BGBl. 349/1986 am 4. Juli 1986; Anlaßfälle B696, 697/84
vom 12. Juni 1986 - Aufhebung der angefochtenen B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die Bf. ist im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses seit 1. April 1984 als Oberrevident an der Universität Graz beschäftigt. Mit Bescheid des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 12. April 1984 wurden ihr Dienstzeiten als Vertragsbedienstete des Bundes vom 2. September 1974 bis 31. März 1984 als Ruhegenußvordienstzeiten nach §53 Abs2 lita PensionsG angerechnet; über die Leistung eines besonderen Pensionsbeitrages wurde erst ... mehr lesen...
Index: 65 Pensionsrecht für Bundesbedienstete65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: ASVG §308ASVG §308 Abs1 litaPG 1965 §56
Rechtssatz: PG 1965 §56; während eines Karenzurlaubes erworbene Ersatzzeiten als nicht überweisungsfähig erklärt - Vorschreibung eines besonderen Pensionsbeitrages nach §56 Abs1; keine Bedenken gegen die Vorschriften über die Festsetzung eines besonderen Pensionsbeitrages nach §56 E... mehr lesen...