Entscheidungsgründe: Die beklagte Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft gewährt der verheirateten, am 21.2.1932 geborene Klägerin eine Alterspension, die 1996 monatlich S 4.100,50 brutto betrug. Auch der im gemeinsamen Haushalt mit ihr lebende Ehegatte der Klägerin Ing.Friedrich H***** bezieht von der beklagten Partei eine Alterspension, die vom 1.1. bis 31.7.1996 S 18.968,80 netto, vom 1.8. bis 31.12.1996 S 18.929,20 netto und seit 1.1.1997 S 18.707,50 netto be... mehr lesen...
Norm: ASVG §293 Abs4GSVG §150 Abs4
Rechtssatz: Da die frühere Regelung nicht mehr dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter entsprach, wurde die Ausgleichszulage nunmehr (36.ASVG-Novelle/4.GSVG-Novelle) jenem Ehegatten zuerkannt, bei dessen Pension der Anspruch zuerst entstanden ist, ohne daß im Hinblick auf den für Ehepaare geltenden "Familienrichtsatz" diese Regelung einen Einfluß auf die Höhe der Ausgleichszulage haben sollte. ... mehr lesen...