Entscheidungen zu § 29 Abs. 1 ASVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2020/11/12 Ra 2020/08/0098

1        Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2        Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 12.11.2020

RS Vwgh 2020/11/12 Ra 2020/08/0098

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227ASVG §29 Abs1ASVG §409VwRallg
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof - ausgehend vom Erkenntnis eines verstärkten Senats vom 4. Mai 1977, 898/75, VwSlg 9315 A/1977 - in ständiger Rechtsprechung vertritt, hat die Rechtsmittelbehörde bzw. das Verwaltungsgericht im Allgemeinen das im Zeitpunkt der Erlassung des Besche... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.11.2020

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