Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt eine Landwirtschaft. Die Tochter des Klägers lebt mit ihrem Mann, den sie am 20.10.1984 geheiratet hat, seit 1982 am Hof des Klägers und seiner Gattin. Der Schwiegersohn des Klägers und die Tochter mußten weder Wohn- noch Verpflegskosten an den Kläger zahlen und beide waren auch nach der Verehelichung in ihrer Freizeit im Betrieb des Klägers tätig. Der Wert der von ihnen erbrachten Arbeiten lag über dem Wert der ihnen gewährten freien Station... mehr lesen...
Norm: ASVG §28ASVG §74ASVG §413
Rechtssatz: Ein Anspruch kann nur gegen denjenigen Versicherungsträger geltend gemacht werden, dem im § 28 ASVG für diesen Anspruch die Durchführung der Unfallversicherung übertragen ist. Wird der Anspruch gegen einen anderen, nicht zuständigen Versicherungsträger erhoben, fehlt diesem die passive Klagelegitimation, weil er zur Durchführung der Unfallversicherung und daher auch zur Befriedigung des Anspruchs nich... mehr lesen...