Entscheidungsgründe: Der am 31. 3. 2009 verstorbene Ehemann der Klägerin bezog vom 1. 3. 2006 bis zu seinem Tod eine Berufsunfähigkeitspension. Im Jahr 2005 hatten seine Bruttobezüge noch 61.188,54 EUR betragen, im Jahr 2006 hingegen nur mehr 22.847,40 EUR; im Jahr 2007 26.700,30 EUR und im Jahr 2008 27.340,93 EUR. Die Berechnungsgrundlage der Klägerin betrug für das Jahr 2007 53.760 EUR und für das Jahr 2008 47.647,80 EUR. Mit Bescheid vom 23. 6. 2009 anerkannte die beklagte Parte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dr. Emmerich P*****, der Ehegatte der Klägerin, verstarb am 24. 7. 2007. Sein letztes Dienstverhältnis hatte im November 2002 durch Austritt geendet. Aufgrund eines am 5. 11. 2003 mit seinem Arbeitgeber abgeschlossenen Vergleichs erhielt Dr. P***** im November 2003 einen Betrag von 121.829,29 EUR netto (129.600 EUR brutto) an Abfertigung. Im Jahr 2003 betrug sein Anspruch auf Arbeitslosengeld insgesamt 13.447 EUR. In den Jahren 2004 bis 2006 erhielt er an Kranke... mehr lesen...
Begründung: Dr. Emmerich P*****, der Ehegatte der Klägerin, verstarb am 24. 7. 2007. Sein letztes Dienstverhältnis hatte im November 2002 durch Austritt geendet. Aufgrund eines am 5. 11. 2003 mit seinem Arbeitgeber abgeschlossenen Vergleichs erhielt Dr. P***** im November 2003 einen Betrag von 121.829,29 EUR netto (129.600 EUR brutto) an Abfertigung. Im Jahr 2003 betrug sein Anspruch auf Arbeitslosengeld insgesamt 13.447 EUR. In den Jahren 2004 bis 2006 erhielt er an Krankengeld u... mehr lesen...