Entscheidungsgründe: Die von der Klägerin und Johann R***** am 6. 9. 1975 geschlossene Ehe, der zwei Kinder entstammen, wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Grünburg vom 19. 1. 2000, GZ C 700/99d-2, im Einvernehmen gemäß § 55a EheG geschieden. In dem im Zuge der Scheidung abgeschlossenen Vergleich verpflichtete sich Johann R*****, der Klägerin ab 1. 1. 2000 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von ATS 4.000 zu bezahlen. Ungefähr ein halbes Jahr nach der Scheidung zog Johann R****... mehr lesen...
Norm: ASVG §258 Abs3 Z3
Rechtssatz: Keine analoge Anwendung der Ausnahmebestimmung des § 258 Abs 3 Z 3 ASVG auf den Anspruch auf Witwenrente gemäß §§ 215 ff ASVG. Entscheidungstexte 10 ObS 51/07h Entscheidungstext OGH 05.06.2007 10 ObS 51/07h Veröff: SZ 2007/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2007:R... mehr lesen...
Norm: ASVG §258 Abs3 Z3
Rechtssatz: Keine analoge Anwendung der Ausnahmebestimmung des § 258 Abs 3 Z 3 ASVG auf den Anspruch auf Witwenrente gemäß §§ 215 ff ASVG. Entscheidungstexte 10 ObS 51/07h Entscheidungstext OGH 05.06.2007 10 ObS 51/07h Veröff: SZ 2007/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2007:R... mehr lesen...
Norm: ASVG §258 Abs2ASVG §258 Abs3
Rechtssatz: Die unbefristete Gewährung der Witwenpension ist der Regelfall, die befristete die Ausnahme. Im Sinne der Rechtssicherheit ist daher eine allfällige Befristung in den Gewährungsbescheid, der konstitutiven Charakter hat, aufzunehmen. Entscheidungstexte 10 ObS 255/93 Entscheidungstext OGH 08.02.1994 10 ObS 255/93 Veröff: SZ 67/23 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §258 Abs3 Z1
Rechtssatz: Die vom OLG Wien dem Gesetzgeber der 25.ASVGNov unterstellte Absicht, die Bestimmungen hinsichtlich der Stiefkinder seien einschränkend auszulegen, sodaß der Gesetzgeber bei der Erweiterung der Bestimmungen des § 258 Abs 3 ASVG durch Nichtbeifügung des Klammerausdruckes "§ 252 ASVG" zum Ausdruck habe bringen wollen, daß unter dem Begriff "Kind des Verstorbenen" nicht auch die Stiefkinder des Verstorbenen zu v... mehr lesen...
Norm: ASVG §258 Abs3 Z1
Rechtssatz: Die vom OLG Wien dem Gesetzgeber der 25.ASVGNov unterstellte Absicht, die Bestimmungen hinsichtlich der Stiefkinder seien einschränkend auszulegen, sodaß der Gesetzgeber bei der Erweiterung der Bestimmungen des § 258 Abs 3 ASVG durch Nichtbeifügung des Klammerausdruckes "§ 252 ASVG" zum Ausdruck habe bringen wollen, daß unter dem Begriff "Kind des Verstorbenen" nicht auch die Stiefkinder des Verstorbenen zu v... mehr lesen...