Norm: ASVG §5 Abs2ASVG §253b Abs1 Z4ASVG §253c Abs6
Rechtssatz: Da die Geringfügigkeit einer Beschäftigung nach § 5 Abs 2 ASVG ausschließlich nach dem daraus erzielten Entgelt definiert wird, kommt es auf die im Rahmen dieser geringfügigen Beschäftigung verrichtete Arbeitszeit nicht an. Entscheidungstexte 10 ObS 167/97z Entscheidungstext OGH 15.10.1997 10 ObS 167/97z ... mehr lesen...
Norm: ASVG §5 Abs2 litcASVG §253b Abs1 Z4ASVG §253c Abs6
Rechtssatz: Da eine bloß geringfügige Erwerbstätigkeit (§ 5 Abs 2 lit c ASVG) das Entstehen eines Anspruchs nach § 253 b Abs 1 Z 4 ASVG nicht ausschließt, kann auch die Aufnahme einer solchen geringfügigen Beschäftigung nicht zum Wegfall der Gleitpension führen. Nur dann, wenn eine unselbständige Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, die das Entstehen eines Anspruchs nach § 253 b Abs 1 Z 4 A... mehr lesen...