IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Allraun als Einzelrichter über die Beschwerde der Frau A, geb. ***, StA: Kosovo, vertreten durch C, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 19.10.2018, Zl. ***, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) stattgegeben, der angefochtene Bescheid behoben und der Beschwerdeführerin ein Aufenthalts... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Allraun als Einzelrichter über die Beschwerde des minderjährigen A, geb. ***, StA: Kosovo, vertreten durch C, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 19.10.2018, Zl. ***, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) stattgegeben, der angefochtene Bescheid behoben und dem Beschwerdeführer ein Auf... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 06.06.2019 Norm: NAG 2005 §2 Abs1 Z9NAG 2005 §11NAG 2005 §21a Abs1NAG 2005 §46 Abs1 Z2 litbASVG §252ASVG §293
Rechtssatz: Für den Fall, dass der Zusammenführende sein Kraftfahrzeug zur Ausübung seiner Erwerbstätigkeit benötigt, ist die KFZ-Haftpflichtversicherung als regelmäßige Belastung nach § 11 Abs 5 NAG zu berücksichtigen. Dies ergibt sich daraus, dass die Aufzählung in ... mehr lesen...