RS Lvwg 2019/6/6 LVwG-AV-1272/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.06.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

06.06.2019

Norm

NAG 2005 §2 Abs1 Z9
NAG 2005 §11
NAG 2005 §21a Abs1
NAG 2005 §46 Abs1 Z2 litb
ASVG §252
ASVG §293

Rechtssatz

Für den Fall, dass der Zusammenführende sein Kraftfahrzeug zur Ausübung seiner Erwerbstätigkeit benötigt, ist die KFZ-Haftpflichtversicherung als regelmäßige Belastung nach § 11 Abs 5 NAG zu berücksichtigen. Dies ergibt sich daraus, dass die Aufzählung in der genannten Bestimmung nur demonstrativ ist. Da die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und das Kraftfahrzeug zur Erwerbstätigkeit notwendig ist, stellt die dafür zu zahlende Prämie eine regelmäßige Belastung dar.

Schlagworte

Fremden- und Aufenthaltsrecht; Aufenthaltstitel; Rot-Weiß-Rot-Karte-plus; Erteilungsvoraussetzung; Familienzusammenführung; Einkommen; regelmäßige Aufwendung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1272.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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