Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
06.06.2019Norm
NAG 2005 §2 Abs1 Z9Rechtssatz
Für den Fall, dass der Zusammenführende sein Kraftfahrzeug zur Ausübung seiner Erwerbstätigkeit benötigt, ist die KFZ-Haftpflichtversicherung als regelmäßige Belastung nach § 11 Abs 5 NAG zu berücksichtigen. Dies ergibt sich daraus, dass die Aufzählung in der genannten Bestimmung nur demonstrativ ist. Da die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und das Kraftfahrzeug zur Erwerbstätigkeit notwendig ist, stellt die dafür zu zahlende Prämie eine regelmäßige Belastung dar.
Schlagworte
Fremden- und Aufenthaltsrecht; Aufenthaltstitel; Rot-Weiß-Rot-Karte-plus; Erteilungsvoraussetzung; Familienzusammenführung; Einkommen; regelmäßige Aufwendung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1272.001.2018Zuletzt aktualisiert am
15.07.2019