Entscheidungsgründe: Der Kläger ist gemäß § 108 Abs 1 ASVG Bezugsberechtigter nach seinem am 29. Jänner 1976 verstorbenen Vater und nach seiner am 11. März 1979 verstorbenen Mutter. Mit Bescheiden jeweils vom 2. Mai 1985 stellte die beklagte Partei die dem Vater des Klägers für die Zeit vom 1. Jänner 1956 bis zu seinem Tod gebührende Alterspension und die seiner Mutter für die Zeit vom 1. Februar 1976 bis zu ihrem Tod gebührende Witwenpension fest. Dabei ging sie davon aus, daß fü... mehr lesen...
Norm: ASVG §251
Rechtssatz: Die durch die 19.ASVGNov eingeführte Änderung des Abs 4 (Berücksichtigung von begünstigt erworbenen Zeiten als Beitragszeiten) führt bei Pension, die gemäß § 506 Abs 2 ASVG rückwirkend gewährt werden, nicht zu einer Neubemessung, sondern nur zu einer Neuberechnung der Pension in der Form, daß von der letzten Neubemessung (auf Grund der 8.ASVGNov) auszugehen und anstelle des für die begünstigt erworbenen Zeiten gemäß ... mehr lesen...