Entscheidungen zu § 233 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

RS OGH 2002/7/23 10ObS241/02t

Norm: ASVG idF BGBl I 1998/138 §233ASVG §255 A
Rechtssatz: Kindererziehungsmonate wirken sich für die
Begründung: eines Pensionsanspruches nur aus, wenn im jeweiligen Zeitraum keine anderen Versicherungsmonate vorhanden sind. Zur Erfüllung der Wartezeit für die begehrte Invaliditätspension werden Kindererziehungsmonate überdies nur dann herangezogen, wenn sie im Rahmenzeitraum liegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.07.2002

TE OGH 1998/3/10 10ObS283/97h

Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 3.8.1989 sprach die beklagte Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft aus, daß dem am 22.2.1926 geborenen Kläger die Erwerbsunfähigkeitspension ab 1.6.1989 von monatlich S 5.454,10 gebührt, für die Folgemonate vervielfacht um den jeweiligen gesetzlichen Anpassungsfaktor. Dabei zog die beklagte Partei für die Berechnung des Steigerungsbetrages für diese Pension folgende Versicherungszeiten heran: Nach dem ASVG: Schulzeiten von... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.03.1998

TE OGH 1996/2/27 10ObS3/96

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Entscheidung | OGH | 27.02.1996

RS OGH 1996/2/27 10ObS3/96, 10ObS283/97h

Norm: ASVG §231ASVG §233ASVG §247ASVG §308ASVG §310ASVG §311
Rechtssatz: Jedes Dienstverhältnis begründet ein eigenes Pflichtversicherungsverhältnis, für das entsprechende Beiträge zu leisten sind. Dadurch können auch zeitlich sich deckende Versicherungszeiten entstehen. Für die Feststellung der dadurch erworbenen Versicherungsmonate gelten die §§ 231, 233 ASVG. Zur Feststellung der Leistungen aus der Pensionsversicherung und der Überweisungsbe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.02.1996

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