Rechtssatz
Kindererziehungsmonate wirken sich für die Begründung eines Pensionsanspruches nur aus, wenn im jeweiligen Zeitraum keine anderen Versicherungsmonate vorhanden sind. Zur Erfüllung der Wartezeit für die begehrte Invaliditätspension werden Kindererziehungsmonate überdies nur dann herangezogen, wenn sie im Rahmenzeitraum liegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116793Dokumentnummer
JJR_20020723_OGH0002_010OBS00241_02T0000_001