Begründung: Die am 25. 1. 1961 geborene Klägerin ist alkoholkrank. Am 23. 9. 2007 wurde sie alkoholisiert auf der Straße vorgefunden und nach Polizeiintervention mit der Rettung in das Krankenhaus Wien-Hietzing gebracht. Dort wurde sie stationär auf der Erstversorgungsabteilung aufgenommen, verweigerte jedoch sämtliche Untersuchungen. Medizinische Interventionen oder Behandlungen sind nicht erfolgt; eine vitale Gefährdung bestand nicht. Am Tag nach der Aufnahme hat die Klägerin im a... mehr lesen...
Begründung: Die am 1. 3. 1991 geborene Tochter der Klägerin, Jasmin B*****, konsumierte am 4. 8. 2007 alkoholische Getränke und wurde, nachdem sie mehrmals erbrochen hatte, bei getrübter Bewusstseinslage am 4. 8. 2007 mit der Rettung (ohne Anwesenheit eines Arztes) gegen 18.35 Uhr in die Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde des AKH Wien eingeliefert. Eine rasche ärztliche Untersuchung war zu diesem Zeitpunkt unerlässlich, weil vor allem über die zukünftige Entwicklun... mehr lesen...