Entscheidungsgründe: Das versicherungspflichtige Dienstverhältnis des am 13. 12. 1974 geborenen Klägers zur B***** GmbH endete am 8. 5. 2004. Der Kläger litt ab 13. 4. 2004 an Gastritis. Infolgedessen war er eine Woche lang arbeitsunfähig. Von der behandelnden Ärztin war er ab 13. 4. 2004 wegen Gastritis bei der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse krankgemeldet worden. Er litt außerdem an einer bipolaren Störung II F 31.8 (Depression), derentwegen er seit 14. 4. 2004 bis über den ... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1Z 1ASVG §139
Rechtssatz: Tritt während des Bestehens von Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, die ordnungsgemäß gemeldet wurde, eine neue Krankheit hinzu, ruht der Anspruch auf Krankengeld nicht, wenn die Ersterkrankung wegfällt, die Arbeitsunfähigkeit aber infolge der Zweiterkrankung fortdauert und der Versicherte dies und die Zweiterkrankung nicht meldet und sich auch die Fortdauer des Versicherungsfalls ärztlich nicht be... mehr lesen...
Norm: ASVG §117 Z3ASVG §120 Abs1 Z2ASVG §138 Abs1ASVG §139
Rechtssatz: Das Krankengeld soll den durch die Arbeitsunfähigkeit erlittenen Entgeltverlust (zumindest teilweise) ersetzen und den Unterhalt des Versicherten während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit sicherstellen - Lohnersatzfunktion. Das Krankengeld steht daher nur für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z2ASVG §138 Abs1ASVG §139KrankenO der oö Gebietskrankenkasse Pkt29
Rechtssatz: Der Anspruch des Versicherten auf Krankengeld besteht unabhängig davon, ob er die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ärztlich bestätigen ließ, für die Zeit, für die diese Arbeitsunfähigkeit besteht. Entscheidungstexte 10 ObS 2172/96a Entscheidungstext OGH 22.10.1996 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §102 Abs1ASVG §120 Abs1 Z2ASVG §138 Abs1ASVG §139KrankenO der oö Gebietskrankenkasse Pkt29
Rechtssatz: Pkt 29 der KrankenO der Oö Gebietskrankenkasse hat den Normalfall vor Augen, in dem unmittelbar nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit der Antrag auf Krankengeld gestellt wird und auch laufende Krankengeldauszahlungen erfolgen. Ein Versicherter kann aber auch erst in größerem zeitlichen Abstand jedoch innerhalb der Z... mehr lesen...
Norm: ASVG §139ASVG §143 Abs1 Z3 Halbsatz1
Rechtssatz: Der Fortbezug des vollen Arbeitsentgelts kürzt die Dauer des sozialversicherungsrechtlich eingeräumten Krankengeldanspruchs nicht; in Verbindung mit § 143 Abs 1 Z 3 ASVG kommt es somit lediglich zu einem zeitlichen Hinausschieben des Leistungsanfalls, was für den Versicherten allerdings nur bei entsprechend langer Krankheitsdauer von Bedeutung ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Der am 13.Februar 1935 geborene Egon A wurde des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1 StGB. (A), des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB. (B), des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und 2, zweiter Fall, StGB. (C), des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z. 4 StGB. (D) und des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 2 StGB. (E) schuldig erkannt. Darnach hat er (A) von ... mehr lesen...
Norm: ASVG §40ASVG §138ASVG §139ASVG §140ASVG §141ASVG §142ASVG §143
Rechtssatz: Die Vorschriften über den Anspruch auf Krankengeld aus dem Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (§§ 138 bis 143 ASVG) enthalten keine Regelung, derzufolge die Leistungsvoraussetzung einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit durch Erwerbstätigkeit des Erkrankten unwirksam wird. Auch eine diesbezügliche Meldepflicht des Krankengeldempfängers ... mehr lesen...