Norm: ASVG §135ASVG §342 Abs2
Rechtssatz: Ein Versicherter darf einen Vertragsarzt privat in Anspruch nehmen und hat Anspruch auf spätere Kostenerstattung, wenn es sich um Leistungen handelt, die der Vertragsarzt auf Rechnung des Krankenversicherungsträgers nicht erbringen darf. Entscheidungstexte 10 ObS 264/93 Entscheidungstext OGH 14.04.1994 10 ObS 264/93 Veröff. SZ 67/67 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist seit Anfang 1957 als niedergelassener Augenfacharzt Vertragspartner der Salzburger Gebietskrankenkasse. Im Jahre 1958 wurde im Krankenhaus Zell am See, dessen Rechtsträger die klagende Partei ist, eine Augenstation installiert, zu deren Leiter der Beklagte bestellt wurde. Im Jahre 1972 wurde aus der Augenstation eine Augenabteilung, in deren Rahmen ab 1. April 1974 eine Sehschule eröffnet wurde. Der Beklagte ist auf Grund eines Sonderdienstver... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs1ASVG §133 Abs2ASVG §135ASVG §148 Z7ASVG §350 Abs1 Z3KAG §26 Abs1 litcSbg KAO §32 Abs1 litcSbg KAO §63
Rechtssatz: Wird in einem die Beziehungen des Krankenversicherungsträgers zu einer Krankenanstalt regelnden Ambulanzvertrag die vorherige chefärztliche Genehmigung ambulanter Untersuchungen und Behandlungen (hier in einer Sehschule) vorgesehen, dann handelt es sich um eine bloße Ordnungsvorschrift, deren Nic... mehr lesen...