Entscheidungen zu § 123 Abs. 4 ASVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE Vwgh Erkenntnis 2002/8/7 2002/08/0133

Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer steht in einem Beschäftigungsverhältnis zu einer näher umschriebenen GmbH. Er erzielt ein monatliches Bruttoeinkommen von etwa S 43.200,-- (14 mal jährlich). Er unterliegt der Krankenversicherung nach dem ASVG. Seine Ehefrau hat als Angehörige (§ 123 Abs. 2 Z. 1 ASVG) Anspruch auf die Leistungen dieser Krankenversicherung. Weder der Beschwerdeführer noch seine mitversich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.08.2002

RS Vwgh 2002/8/7 2002/08/0133

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §123 Abs2 Z2;ASVG §123 Abs2 Z3;ASVG §123 Abs2 Z4;ASVG §123 Abs4;ASVG §51d Abs3 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/08/0192 E 7. August 2002
Rechtssatz: Nach § 51d Abs. 3 Z. 2 ASVG ist kein Zusatzbeitrag nach Abs. 1 einzuheben, wenn und solange sich der Angehörige der Erziehung eines oder mehrerer im gemeinsamen Haushalt l... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.08.2002

TE Vwgh Erkenntnis 1999/5/4 96/08/0382

Etwa Anfang Oktober 1995 wandte sich der Beschwerdeführer - offenbar telefonisch - mit dem Anliegen der Anerkennung seines Anspruches auf Leistungen der Krankenversicherung für seine am 29. September 1966 geborene Tochter an die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse. Am 18. Oktober 1995 übermittelte er einen von ihm ausgefüllten und unterfertigten Vordruck mit Angaben für die Feststellung der Anspruchsberechtigung für Angehörige gemäß § 123 ASVG und einen am selben Tag erstellten fachärzt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.05.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1999/5/4 96/08/0382

Etwa Anfang Oktober 1995 wandte sich der Beschwerdeführer - offenbar telefonisch - mit dem Anliegen der Anerkennung seines Anspruches auf Leistungen der Krankenversicherung für seine am 29. September 1966 geborene Tochter an die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse. Am 18. Oktober 1995 übermittelte er einen von ihm ausgefüllten und unterfertigten Vordruck mit Angaben für die Feststellung der Anspruchsberechtigung für Angehörige gemäß § 123 ASVG und einen am selben Tag erstellten fachärzt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.05.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1999/5/4 96/08/0382

Etwa Anfang Oktober 1995 wandte sich der Beschwerdeführer - offenbar telefonisch - mit dem Anliegen der Anerkennung seines Anspruches auf Leistungen der Krankenversicherung für seine am 29. September 1966 geborene Tochter an die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse. Am 18. Oktober 1995 übermittelte er einen von ihm ausgefüllten und unterfertigten Vordruck mit Angaben für die Feststellung der Anspruchsberechtigung für Angehörige gemäß § 123 ASVG und einen am selben Tag erstellten fachärzt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.05.1999

RS Vwgh 1999/5/4 96/08/0382

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §123 Abs2;ASVG §123 Abs4 idF 1992/474;ASVG §548 Abs2 idF 1992/474;
Rechtssatz: Der Entscheidung, ob die Tochter des Versicherten im Zeitraum ab dessen Antragstellung gemäß §123 Abs 2 und Abs 4 ASVG als Angehörige zu gelten hat, ist zeitraumbezogen - wie ua durch die Übergangsvorschrift des §548 Abs 2 ASVG verdeutlicht wird - auch dann die seit 1.9.1992 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.05.1999

RS Vwgh 1999/5/4 96/08/0382

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §123 Abs4 Z1 idF 1992/474;ASVG §123 Abs4 Z2 lita;
Rechtssatz: Kinder, die vor dem 1.9.1992 während einer ihre Arbeitskraft überwiegend beanspruchenden Schulausbildung oder Berufsausbildung (etwa auch einer Lehrlingsausbildung) vor Vollendung ihres 27. Lebensjahres infolge Krankheit oder Gebrechen erwerbsunfähig geworden waren, ohne dass dies nach der da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.05.1999

RS Vwgh 1999/5/4 96/08/0382

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §123 Abs4 Z1 idF 1992/474;ASVG §123 Abs4 Z2 lita;
Rechtssatz: Kinder, die vor dem 1.9.1992 während einer ihre Arbeitskraft überwiegend beanspruchenden Schulausbildung oder Berufsausbildung (etwa auch einer Lehrlingsausbildung) vor Vollendung ihres 27. Lebensjahres infolge Krankheit oder Gebrechen erwerbsunfähig geworden waren, ohne dass dies nach der da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.05.1999

RS Vwgh 1999/5/4 96/08/0382

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §123 Abs4 Z1 idF 1992/474;ASVG §123 Abs4 Z2 lita;
Rechtssatz: Kinder, die vor dem 1.9.1992 während einer ihre Arbeitskraft überwiegend beanspruchenden Schulausbildung oder Berufsausbildung (etwa auch einer Lehrlingsausbildung) vor Vollendung ihres 27. Lebensjahres infolge Krankheit oder Gebrechen erwerbsunfähig geworden waren, ohne dass dies nach der da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.05.1999

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