Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Fichtenau sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Erwin Blazek (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Dr. Rotraut Leitner (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei D*****, vertreten durch Kreissl & Pichler & Walther Rechtsanwälte GmbH in Li... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 7. 12. 1989 geborene Stefanie F*****, die Tochter der Beklagten, wurde am 26. 1. 1995 bei einem Verkehrsunfall durch den von Franz G***** gelenkten und gehaltenen und bei der klagenden Partei haftpflichtversicherten Pkw schwer verletzt. Franz G***** sowie die klagende Haftpflichtversicherung wurden rechtskräftig für schuldig erkannt, der minderjährigen Stefanie F***** S 521.599,60 sA zu bezahlen; es wurde festgestellt, dass sie der Minderjährigen aus de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 21. 4. 1994 verschuldete die bei der klagenden Partei sozialversicherte Hildegard M***** als Lenkerin eines PKWs, der bei der beklagten Partei haftpflichtversichert war, einen Verkehrsunfall, bei dem ihr Ehemann Arthur M***** schwer verletzt wurde. Arthur M***** war als Angehöriger der Hildegard M***** in der gesetzlichen Krankenversicherung der klagenden Partei mitversichert. Diese erbrachte im Zusammenhang mit dem Unfall für Arthur M***** Leistungen von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 26. Juli 1983 stürzte der Beklagte mit dem von ihm gelenkten Motorflugzeug Cessna F 150 H mit dem Kennzeichen OE-AVX beim Landeanflug in der Nähe des Flugplatzes St. Johann in Tirol ab. Dabei wurde die Ehegattin des Beklagten Eva Maria R*** als Insassin dieses Flugzeuges schwer verletzt. Die Ehegattin des Beklagten war selbständig sozialversichert. Sie bezieht wegen ihrer durch diesen Flugunfall ausgelösten Invalidität von der Klägerin eine Invaliditätspens... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ASVG §123MRG §30 Abs2 Z4 AMRG §30 Abs2 Z6 B
Rechtssatz: Verwendet der Gesetzgeber in einer gesetzlichen Bestimmung einen Ausdruck zweimal, so wird man im Zweifel davon ausgehen müssen, daß dieser Ausdruck jeweils dasselbe bedeutet. Demnach ist der Ausdruck "regelmäßig verwendet" im § 30 Abs 2 Z 4 MRG gleichbedeutend mit demselben Ausdruck im § 30 Abs 2 Z 6 MRG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1294ABGB §1301ABGB §1302 AASVG §123ASVG §332 A
Rechtssatz: Im Falle einer Schadenszufügung durch mehrere Personen, bei der sich die Anteile der einzelnen an der Beschädigung nicht bestimmen lassen, ändert sich die Haftung der übrigen Schädiger nicht, wenn einem der Mitschädiger ein Haftungsbefreiungstatbestand - hier der Ausschluß des Familienregresses - zustattenkommt (Ablehnung der Revotierung). Entsch... mehr lesen...
Die Klägerin, die Wiener Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte, behauptet, daß die Gattin des Beklagten bei ihr sozialversichert gewesen und bei einem vom Beklagten verschuldeten Verkehrsunfall verletzt worden sei. Der Beklagte habe der Klägerin den unfallskausalen Heilungsaufwand zu ersetzen, weil dieser in den gem § 232 ASVG auf die Klägerin übergegangenen Ersatzansprüchen der Verletzten gegen den Beklagten Deckung fände. Die Klägerin beschränkte ihr Klagebegehren in de... mehr lesen...
Norm: ASVG §123ASVG §332 A
Rechtssatz: Kein Regreß des Sozialversicherungsträgers gegen den Ehemann wegen Leistungen an die mitversicherte Ehefrau. Entscheidungstexte 2 Ob 133/70 Entscheidungstext OGH 04.06.1970 2 Ob 133/70 Vgl aber; Beisatz: (Beschränkte) Zulässigkeit eines Rückgriffs gegen einen Familienangehörigen der selbst sozialversicherten Geschädigten. (T1) Veröff: EvBl... mehr lesen...
Norm: AKB §11 Z4ASVG §123ASVG §332 A
Rechtssatz: Ein Rückgriff des Sozialversicherungsträgers gegen einen Familienangehörigen des selbst sozialversicherten Geschädigten ist zulässig, wenn dadurch der Familienunterhalt nicht geschmälert wird, weil der Ersatzanspruch nur aus dem Deckungsanspruch des Schädigers gegen seinen Haftpflichtversicherer befriedigt werden soll. - Die Frage, ob ein Deckungsanspruch besteht, ist hier nur soweit zu prüfen, a... mehr lesen...