Norm: ASVG §114 Abs1ASVG §114 Abs2StGB §159 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Unfähigkeit, binnen angemessener Frist und bei redlicher Gebarung alle Verbindlichkeiten zu begleichen, schließt weder die Fähigkeit zur Einzahlung von Dienstnehmerbeiträgen an die Sozialversicherung aus, noch den Vorsatz, diese Beträge dennoch einzubehalten. Entscheidungstexte 13 Os 43/90 Entscheidungstext OGH 07... mehr lesen...
Norm: ASVG §114 Abs1ASVG §114 Abs2StGB §153c Abs1StGB §153c Abs2
Rechtssatz: Dem (bloß) faktischen Geschäftsführer einer GmbH, zu dessen tatsächlich übernommenem Agendenkreis das Einbehalten und die Abführung von Dienstnehmeranteilen an Sozialversicherungsbeiträgen zählt, kommt Subjektqualität nach § 114 ASVG zu. Entscheidungstexte 11 Os 11/87 Entscheidungstext OGH 03.11.1987 11 Os 1... mehr lesen...
Norm: ASVG §114 Abs2
Rechtssatz: Ein Geschäftsführer einer GmbH hat ungeachtet seiner Doppelfunktion auch den von ihm als Dienstnehmer zu entrichtenden Sozialversicherungsbeitrag, der durch die entsprechende - rechnungsmäßige - Kürzung seines Lohnes einbehalten wurde, an den Versicherungsträger abzuführen. Entscheidungstexte 10 Os 6/86 Entscheidungstext OGH 22.04.1986 10 Os ... mehr lesen...
Norm: ASVG §114 Abs2StPO §369 Abs1
Rechtssatz: Zuspruch in Höhe des vorenthaltenen Betrags an den geschädigten Sozialversicherungsträger. Entscheidungstexte 13 Os 35/84 Entscheidungstext OGH 10.05.1984 13 Os 35/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0084905 Dokumentnummer JJR_... mehr lesen...