Norm
ASVG §114 Abs2Rechtssatz
Ein Geschäftsführer einer GmbH hat ungeachtet seiner Doppelfunktion auch den von ihm als Dienstnehmer zu entrichtenden Sozialversicherungsbeitrag, der durch die entsprechende - rechnungsmäßige - Kürzung seines Lohnes einbehalten wurde, an den Versicherungsträger abzuführen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0084672Dokumentnummer
JJR_19860422_OGH0002_0100OS00006_8600000_001