Norm
ASVG §114 Abs1Rechtssatz
Die Unfähigkeit, binnen angemessener Frist und bei redlicher Gebarung alle Verbindlichkeiten zu begleichen, schließt weder die Fähigkeit zur Einzahlung von Dienstnehmerbeiträgen an die Sozialversicherung aus, noch den Vorsatz, diese Beträge dennoch einzubehalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084656Dokumentnummer
JJR_19900607_OGH0002_0130OS00043_9000000_001