Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien (in der Folge: ÖGK), vom 21.12.2023 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß §§ 33, 34, 35, 59 und 113 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von EUR 300,- vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, es sei im Zuge einer Überprüfung am 16.11.2023 in XXXX um 18:15 Uhr durch Prüforgane der ÖGK festgestellt worden, dass die beschwerdeführende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) erließ am 17.02.2021 einen Bescheid, in welchem festgestellt wurde, dass die XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin, kurz: BF) wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen für die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen gemäß § 34 Abs. 2 ASVG einen Säumniszuschlag in der Höhe von EUR 895,00 zu entrichten habe. 2. Die BF brachte gegen diesen Bescheid fristgerecht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid vom 16.7.2019 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse; im Folgenden kurz: "SGKK" bzw. "ÖGK") aus, dass der XXXX (im Folgenden kurz: "bP") als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet werde, aufgrund der Meldepflichtverletzung gemäß § 113 Abs. 2 iVm § 113 Abs. 1 ASVG einen Beitragszuschlag in der gemäß § 113 Abs. 2 ASVG gesetzlich festgelegten Höhe von EUR 1.000,00... mehr lesen...