Rechtssatz: Mit Geschäftsleitungsvertrag wurde Frau X die Leitung der Hotel- und Tourismusbetriebe XY GmbH übertragen und in Punkt 2. dieses Vertrages deren Aufgabengebiet allgemein umrissen, wobei ein Hinweis, wonach Frau X auch die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Normen und die diesbezügliche verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit übernimmt, aus diesem Vertrag nicht hervorgeht. Auch wenn aus der gegenständlichen Urkunde (Geschäftsleitungsvertrag) unzweifelhaft ... mehr lesen...
Rechtssatz: Da eine Übertretung des § 111 Abs1 Z3 iVm § 42 Abs1 ASVG nur vom Dienstgeber begangen werden kann, muss auch bereits die Aufforderung zur Vorlage bestimmter Unterlagen an den Sozialversicherungsträger an den zur Vertretung der GmbH nach außen Befugten ? idR also an den handelsrechtlichen Geschäftsführer ? selbst und nicht bloß an eine ihm betriebsintern unterstellte Person gerichtet sein. Zuletzt aktualisiert am 24.08.2011 mehr lesen...
Rechtssatz: Dass ein schon zu einem früheren Zeitpunkt, nämlich im September 2010, für eine im Dezember 2010 erfolgte stundenweise "Nachleistung" entrichteter Lohn als "Entgelt" anzusehen ist, ist deshalb zu bejahen, weil § 4 Abs2 ASVG schon seiner Textierung nach lediglich darauf abstellt, dass die Beschäftigung überhaupt "gegen Entgelt" erfolgt; ob die Zahlung des Entgelts schon vor dem Beginn der Beschäftigung, erst nach deren Ende oder gleichzeitig bzw in einem engen zeitlichen Nahever... mehr lesen...
Rechtssatz: Während die faktische Entgeltlichkeit bloß ein Tatbestandsmerkmal (neben mehreren anderen) darstellt, damit eine Beschäftigung auch als eine solche iSd § 4 Abs2 ASVG zu qualifizieren ist, bilden dem gegenüber die Beschäftigung bzw das Bestehen eines Entgeltanspruches jeweils ein konstitutives Element für den Versicherungsschutz, sodass auf Grund dieser jeweils unterschiedlichen rechtsystematischen Funktionen auch deren Ungleichbehandlung dahin, dass eine spätere Dienstnehmersch... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhalt von § 33 Abs1, § 10 Abs1 und § 11 Abs1 ASVG ergibt sich insgesamt, dass das Bestehen der Sozialversicherung ? und damit auch die sich daran knüpfende Meldepflicht ? eng an den Entgeltanspruch gebunden ist: Fallen das Ende der Beschäftigung und das Ende des (vertraglichen) Entgeltanspruches auseinander, so ist allein letzterer Zeitpunk für die Beendigung des Versicherungsverhältnisses maßgebend. Somit kann also zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer ? mit der... mehr lesen...
Der Schuld- und Strafausspruch des erstinstanzlichen Bescheides lautet wie folgt: "Herr Dr. Gereon F. hat als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener der m-GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Gewerbeinhaberin berechtigt zur Ausübung des Gewerbes: Markt- und Meinungsforschung ihrer Verpflichtung einen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 1955/189 idgF - ASVG von ihr in der Krankenversicherung pflichtversicherten bes... mehr lesen...