Norm: ABGB §1325 D8ASVG §108aEO §35 Ag
Rechtssatz: Der Schädiger kann die - auf Grund der Rentendynamik erfolgte - Erhöhung einer Versehrtenrente des Geschädigten, die bei der Errechnung der gemäß § 1325 ABGB zu leistenden Rente berücksichtigt wurde, mit Klage nach § 35 EO geltend machen. Entscheidungstexte 3 Ob 135/70 Entscheidungstext OGH 25.11.1970 3 Ob 135/70 EvBl 1971/120 ... mehr lesen...