Norm
ABGB §1325 D8Rechtssatz
Der Schädiger kann die - auf Grund der Rentendynamik erfolgte - Erhöhung einer Versehrtenrente des Geschädigten, die bei der Errechnung der gemäß § 1325 ABGB zu leistenden Rente berücksichtigt wurde, mit Klage nach § 35 EO geltend machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0001267Dokumentnummer
JJR_19701125_OGH0002_0030OB00135_7000000_001