Entscheidungsgründe: I. Nach den Verwaltungsakten war die 1927 geborene Beschwerdeführerin seit 1964 als Inhaberin eines Gewerbes zur fabriksmäßigen Erzeugung von Sensen, Forst-, Wald- und Schneidewerkzeugen, Preß- und Stanzerzeugnissen pensionsversichert. Ab 1. Jänner 1973 unterlag sie als Dienstnehmerin ihres Ehegatten der Versicherungspflicht nach dem ASVG. Mit Wirkung vom 31. Dezember 1987 legte sie die Gewerbeberechtigung zurück. Seit 1988 bezieht sie eine Alterspension nach d... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzGSVG §3ASVG §100 Abs2
Leitsatz: Keine Unsachlichkeit der Beitragspflicht nach dem GSVG bei bereits
eingetretener Versorgung nach dem ASVG
Rechtssatz: Es macht die Beitragspflicht für die Wiederaufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nicht unsachlich, wenn die durch das System der Sozialversicherung ... mehr lesen...