Begründung: Die Antragsgegnerin zeigte am 15. 12. 2004 gem § 30b KartG 1988 „vorsorglich" einen Vetriebsvertrag entsprechend einem beigelegten Muster an. Die Antragsgegnerin zeigte am 15. 12. 2004 gem Paragraph 30 b, KartG 1988 „vorsorglich" einen Vetriebsvertrag entsprechend einem beigelegten Muster an. Die Bundeswettbewerbsbehörde stellte gemäß § 30c KartG 1988 einen Antrag auf Untersagung der Durchführung. An diesem Verfahren beteiligte sich die Antragsgegnerin zwar vorweg nic... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §80 Z4KartG 2005 §91
Rechtssatz: In der Sache bereits abgeschlossene Verfahren hinsichtlich der Gebührenbemessung sind im Rahmen der Übergangsbestimmungen des KartG 2005 den nicht fortzusetzenden Verfahren gleichzuhalten und ist dementsprechend nach § 91 KartG 2006 weiter das KartG 1988 anzuwenden. Entscheidungstexte 16 Ok 2/06 Entscheidungstext OGH 04.07.20... mehr lesen...