Begründung: Die Bundeswettbewerbsbehörde (in der Folge: BWB) beantragt gegenüber den Erst- und Zweitantragsgegnerinnen (wegen Anwendung der Kronzeugenregelung bloß) die Feststellung der Zuwiderhandlung gegen europäisches und innerstaatliches Kartellverbot und in Bezug auf die Dritt- und Viertantragsgegnerinnen die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 1,9 Mio EUR für den Zeitraum 1. Juli 2002 bis 30. Juni 2006. Die Antragsgegnerinnen hätten wettbewerbswidrige Vereinbarungen bzw ab... mehr lesen...
Begründung: Die Bundeswettbewerbsbehörde (in der Folge: BWB) beantragt gegenüber den Erst- und Zweitantragsgegnerinnen (wegen Anwendung der Kronzeugenregelung bloß) die Feststellung der Zuwiderhandlung gegen europäisches und innerstaatliches Kartellverbot und in Bezug auf die Dritt- und Viertantragsgegnerinnen die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 1,9 Mio EUR für den Zeitraum 1. Juli 2002 bis 30. Juni 2006. Die Antragsgegnerinnen hätten wettbewerbswidrige Vereinbarungen bzw ab... mehr lesen...