Begründung: Die Erstantragstellerin ist die zweitgrößte inländische Bank und das Spitzeninstitut des Sparkassensektors. Sie hat mit 52 inländischen Sparkassen (unter ihnen die Dritt- und Viertantragstellerin) mit Wirkung zum 1. 1. 2002 eine Grundsatzvereinbarung über die Errichtung eines Haftungsverbunds abgeschlossen. Der Haftungsverbund ist ein subsidiäres Instrument, das im Garantiefall nach der gesetzlichen Einlagensicherung in Kraft tritt; die daran teilnehmenden Sparkassen g... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin meldete am 25. 11. 2002 den Zusammenschluss durch Rückabwicklung der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens an. Die Anmeldung wurde der Bundeswettbewerbsbehörde am 4. 12. 2002 zusammen mit dem Beschluss des Erstgerichts vom 28. 11. 2002 zugestellt, in dem den Amtsparteien anheim gestellt wurde, zur Zusammenschlussanmeldung binnen vier Wochen eine Äußerung abzugeben oder Anträge zu stellen (ON 3). Mit dem am 6. 12. 2002 beim Erstgericht eingelangten... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin meldete am 27. 11. 2002 den Zusammenschluss durch Verschmelzung mit einer amerikanischen Wasseraufbereitungsgesellschaft an. Die Anmeldung wurde der Bundeswettbewerbsbehörde am 4. 12. 2002 zusammen mit dem Beschluss des Erstgerichts vom 29. 11. 2002 zugestellt, in dem den Amtsparteien anheim gestellt wurde, zur Zusammenschlussanmeldung binnen vier Wochen eine Äußerung abzugeben oder Anträge zu stellen (ON 3). Mit dem am 11. 12. 2002 beim Erstgericht ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller meldeten am 29. 8. 2002 die Veräußerung sämtlicher Anteile der Zweitantragstellerin an die Erstantragstellerin an. Diese Anmeldung wurde dem Bundeskartellanwalt am 6. 9. 2002 und der Bundeswettbewerbsbehörde am 9. 9. 2002 zugestellt. Am 9. 10. 2002 langte beim Kartellgericht ein mit 7. 10. 2002 datierter Verbesserungsantrag der Bundeswettbewerbsbehörde gemäß §§ 68a, 65 KartG ein. Darin vertrat die Bundeswettbewerbsbehörde die Auffassung, dass eine sinn... mehr lesen...
Begründung: Die Einschreiterin, die C***** Holding AG mit Sitz in der Schweiz meldete mit Schriftsatz vom 20. 2. 1998, 25 Kt 83/98-1, den Erwerb sämtlicher Aktien der Charles Vögele Beteiligungen AG, ebenfalls mit Sitz in der Schweiz, an, welche 70 % der Aktien der C***** (Austria) AG hält; die übrigen 30 % an dieser Gesellschaft werden von der P***** Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH (in der Folge P***** GmbH) gehalten, die ihrerseits zur S*****-Gruppe gehört. Diese A... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §42KartG 1988 §42aKartG 1988 §42bKartG 1988 §44KartG 1988 §71 Z7KartG 1988 §71 Z8
Rechtssatz: Unterschiedliche Folgen sind an die Eintragung eines Zusammenschlusses nach § 71 Z 7 oder Z 8 KartG nicht geknüpft. Daher hat eine Amtspartei, die auf Grund einer Anmeldung eines Zusammenschlusses keinen Prüfungsantrag gestellt oder auf einen solchen ausdrücklich verzichtet hat, mangels konkreten Rechtsschutzbedürfnisses kein Rekursrec... mehr lesen...